Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) ist dafür zuständig, Kinder und Jugendliche vor Gesundheitsgefahren zu schützen und ihre Gesundheit zu fördern. Er arbeitet hierzu mit anderen Behörden, Trägern, Einrichtungen und Personen, die Verantwortung für die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen tragen, zusammen.
Beschreibung
Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst hat folgende Aufgaben:
Einschulungsuntersuchungen mit präventivmedizinischer Beratung
Untersuchung von Seiteneinsteigern
Reihenuntersuchung in Kindergärten
Untersuchungen und Begutachtung bei Schülerinnen und Schülern - auf körperliche Schulfähigkeit bei häufigen Schulversäumnissen - mit vermehrtem Sportunterricht - für die Befreiung vom Schulsport - bei Anträgen auf Schülerfahrtkostenerstattung
Impfberatung und allgemeine gesundheitsbezogene Beratungen für Kinder und Jugendliche
Betriebsmedizinische Beratung von Eltern, Erzieherinnen/Erziehern, LehrerInnen und Trägern von Gemeinschaftseinrichtungen (insbes. Kindertageseinrichtungen und Schulen) in Fragen der Gesundheitsförderung und des Gesundheitsschutzes
Mitwirkung bei Aktionen/Informationsveranstaltungen im Rahmen der Gesundheitsförderung
Grundlage für den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) ist § 12 (2) ÖGDG (Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst in NRW vom 1.1.1998).
Telefonische Sprechzeiten sind montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr.
Bitte haben Sie Verständnis, falls Sie uns während der Untersuchungen nicht sofort erreichen können. Wir rufen Sie sobald wie möglich zurück. Gerne können Sie uns alternativ auch eine Mail schreiben.
Gemäß Schulgesetz NRW §35 (1) beginnt die Schulpflicht für Kinder, die bis zum 30. September das 6. Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres.
Alle Kinder, die am 1. Oktober oder später 6 Jahre alt werden, sind erst im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig.
Bsp.: Schulpflichtig für das Schuljahr 2023/24 werden Kinder mit Geburtsdatum 01.10.2016 bis 30.09.2017.
Die Einschuluntersuchung
Die Einschulung stellt Einschulkinder körperlich und geistig vor neue Aufgaben.
Vor der Einschulung müssen die Einschulkinder laut Schulgesetz NRW (§§ 35 und 54) von einem Schularzt/einer Schulärztin untersucht werden. Es gilt festzustellen, ob die Kinder altersentsprechend entwickelt sind oder ob schulrelevante Beeinträchtigungen vorliegen, die der zusätzlichen Hilfe eines Arztes oder der Lehrer bedürfen.
Im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) des Gesundheitsamtes der Stadt Duisburg wird bei den einzuschulenden Kindern ein sozialpädiatrisches Entwicklungsscreening durchgeführt, das vom Landeszentrum Gesundheit NRW (LZG NRW) vorgegeben wird.
Der KJGD lädt hierzu die Sorgeberechtigten mit ihrem Kind ins Gesundheitsamt ein, die Einladung erfolgt nach Möglichkeit zeitnah zum 6. Geburtstag des Kindes.
Inhalt der Untersuchungen
Inhalt der Untersuchung sind u.a.
Hör- und Sehtest
Erfassen schulrelevanter Erkrankungen Einschätzung der Entwicklung u.a. in den Bereichen Wahrnehmung, Sprache, Motorik
Aufzeigen von vorschulischen häuslichen Fördermöglichkeiten (s. Flyer „Fördern Sie Ihr Kind“ unter Links)
Empfehlungen zu weiterführender Diagnostik/Therapie oder zu schulischen Fördermaßnahmen, auch zur Überprüfung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs
Die für die Schule wichtigen Untersuchungsergebnisse werden mit den Eltern besprochen, dann im Schulgutachten festgehalten und der Schule mitgeteilt, damit eventuelle Vorbelastungen und Bedürfnisse des Kindes im Schulalltag berücksichtigt werden können.
Bitte denken Sie daran folgende Unterlagen zur Untersuchung mitzubringen:
gelbes Vorsorgeheft
ausgefüllten Fragebogen zur Gesundheit des Kindes aus der Einladung
Impfausweis
Arztbriefe/Therapieberichte von z.B. stationären Aufenthalten, SPZ, Frühförderung, Logopädie, Ergotherapie etc.
Bitte beachten Sie außerdem:
Bei Sprachproblemen bitte zur Untersuchung zusätzlich einen Dolmetscher (mind. 18 Jahre alt!) mitbringen, der die Heimatsprache und gut deutsch spricht.
Bitte sagen Sie Termine rechtzeitig ab, wenn diese nicht wahrgenommen werden können. Nutzen Sie dazu die in der Einladung angegebene Telefonnummer. Ein Nicht-Erscheinen ohne rechtzeitige Absage verhindert die Neuvergabe der Termine an andere Kinder.
Bitte erscheinen Sie pünktlich zu dem angegebenen Termin, da sonst die Schuluntersuchung zeitlich nicht mehr durchführbar ist. Jedes Einschulkind soll die Zeit und Aufmerksamkeit bei der Untersuchung erhalten, die es benötigt.
Haben Sie bitte Verständnis für evtl. Wartezeiten; nicht jedes Kind hat dasselbe Tempo und jedes Kind benötigt unterschiedlich viel Unterstützung.
Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst dankt für Ihre Mithilfe!
Sehr geehrte Eltern!
Wenn Termine zur Einschuluntersuchung kurzfristig frei werden, möchte der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst diese Termine gerne anderen Kindern anbieten.
Falls Sie zeitlich flexibel sind und im Falle kurzfristig frei werdender Termine kontaktiert werden möchten, schreiben Sie uns gerne eine Mail an kjgdstadt-duisburgde mit dem Betreff „Warteliste“.
Wir benötigen:
Name, Geburtsdatum und Adresse des Einschulkindes sowie
eine Telefonnummer, unter der wir Sie erreichen können
Vermerken Sie gerne auch dazu, ob Sie nur an bestimmten Wochentagen zeitlich flexibel sind.
Bitte beachten Sie: Wir untersuchen i.d.R. nach Geburtsmonaten, werden daher die Warteliste nach Alter des Kindes bearbeiten!
Vorzeitige Einschulung
Gemäß Schulgesetz NRW §35(2) können Kinder, die nach dem 30.September das 6. Lebensjahr vollenden, auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Der Antrag ist bei der Schule zu stellen. Die Entscheidung trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.
Die Kinder, die von der zuständigen Grundschule beim Kinder- und Jugendgesundheitsdienst als vorzeitige Einschulung gemeldet werden, erhalten i.d.R. eine Einladung zur schulärztlichen Untersuchung im März des gewünschten Einschuljahres.
Rückstellung vom Schulbesuch
Gemäß Schulgesetz NRW §35(3) können schulpflichtige Kinder aus erheblichen gesundheitlichen Gründen (eindeutige Gründe wären z.B. das Vorliegen einer Tumorerkrankung oder Notwendigkeit einer Herzoperation etc.) für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.
Eine Rückstellung wegen Unreife gibt es gemäß Schulgesetz NRW nicht mehr.
Eltern sollten den Wunsch nach Rückstellung bei der Anmeldung an der Grundschule angeben. Ebenso wie die Schulleitung werden die Schulärztinnen und -ärzte nach der schulärztlichen Untersuchung den Eltern eine Empfehlung geben, ob eine Rückstellung im Falle des Kindes sinnvoll ist. Für die Einschätzung ist es erforderlich, dass von den Eltern die Arztbriefe/Therapieberichte zur Untersuchung mitgebracht werden.
Untersuchung von Seiteneinsteigenden (neu zugewanderte Kinder und Jugendliche)
Neu eingereiste schulpflichtige Kinder und Jugendliche aus Zuwandererfamilien werden im Kommunalen Integrationszentrum (KI) zur Fortsetzung ihrer Schullaufbahn beraten und dem Kinder- und Jugendgesundheitsdienst zur ärztlichen Schuleingangsuntersuchung zugewiesen.
Die Untersuchung beinhaltet einen Hör- und Sehtest, eine allgemeine körperliche Untersuchung und die Prüfung des Impfstatus. Es gilt festzustellen, ob das Kind/der Jugendliche altersentsprechend entwickelt ist oder ob gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen, die der zusätzlichen Hilfe eines Arztes oder der Lehrer bedürfen.
Bei Auffälligkeiten werden weitere Diagnostik bzw. erforderliche Behandlungen veranlasst.
Die für die Schule wichtigen Untersuchungsergebnisse werden im Schulgutachten festgehalten und der Schule mitgeteilt, damit eventuelle Vorbelastungen und Bedürfnisse des Kindes im Schulalltag berücksichtigt werden können.
Wenn der Schüler/die Schülerin bzw. die Sorgeberechtigten über unzureichende Deutschkenntnisse verfügen, so sollten sie zur Untersuchung unbedingt eine/n Dolmetscher /in (mind. 18 Jahre alt) mitbringen. Gelegentlich bietet das KI eine Begleitung durch Migrationsberater/innen an, die dolmetschen können und der Familie bei eventuell erforderlichen Maßnahmen Hilfestellung gewähren.
Untersuchung bei Schülerinnen und Schülern auf körperliche Schulfähigkeit
Die Schulpflicht wird geregelt im Schulgesetz NRW §34-41. Gemäß §41(1) sind die Eltern dafür verantwortlich, dass das Kind am Unterricht und sonstigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule regelmäßig teilnimmt.
Die Schulleitung kann bei häufigen Schulversäumnissen dem Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) Schülerinnen oder Schüler zur Begutachtung auf körperliche Schulfähigkeit zuweisen.
Nach Antragstellung der Schule im KJGD wird die Schülerin/der Schüler/in den KJGD eingeladen. Ärztliche Atteste und aktuelle ärztliche Befunde müssen beim Termin vorgelegt werden.
Hier finden Sie den Vordruck für die Anfrage des Schulgutachtens sowie den SDQ-Lehrerfragebogen.
Wichtig! Bitte das Formular über den Postweg an das Gesundheitsamt Duisburg, Ruhrorterstr. 195, 47119 Duisburg, einreichen. Unter dem Aktenzeichen 53-32.
Anmerkung für die Schulen:
Die beiden Formulare können jetzt auch nach dem Herunterladen und Abspeichern auf Ihrem Server direkt am PC ausgefüllt werden.
Ausfüllhilfe für die Schulen: pdf herunterladen, nach dem Öffnen an der gewünschten Stelle Text einfügen/ausfüllen über Text hinzufügen. Alternativ: Nach dem Öffnen mit Adobe Reader über „Ausfüllen und unterschreiben“ das Formular ausfüllen.
Untersuchung bei Antrag auf Befreiung vom Sportunterricht
Die Schule kann dem KJGD Schülerinnen und Schüler bei Antrag auf Befreiung vom Sportunterricht aus gesundheitlichen Gründen zur Untersuchung zuweisen.
Die SuS (Schülerinnen und Schüler) erhalten einen Termin im Gesundheitsamt.
Mitzubringen sind aktuelle ärztliche Befunde über die Erkrankung, die die Befreiung vom Sportunterricht begründen.
Es kann eine vollständige Sportbefreiung oder eine Befreiung von bestimmten Sportdisziplinen empfohlen werden.
Untersuchung bei Antrag auf vermehrten Sportunterricht
Wenn Schülerinnen und Schüler an vermehrtem Sportunterricht (z.B. Leistungskurs Sport) in der Schule teilnehmen, müssen sie nachweisen, dass dies aus ärztlicher Sicht möglich ist.
Die Schule kann für diese SuS eine Untersuchung im Gesundheitsamt beantragen.
Untersuchung bei Schülerinnen und Schülern bei Anträgen auf Schülerfahrtkostenerstattung
Das Schulverwaltungsamt kann dem KJGD Schülerinnen und Schüler bei Antrag auf Schülerfahrtkostenerstattung zuweisen.
Der KJGD lädt die/den Schüler/in in die Sprechstunde ein. Ärztliche Atteste und aktuelle aussagekräftige ärztliche Befunde müssen beim Termin vorgelegt werden.
Kindergartenreihenuntersuchung
Neben einer körperlichen Untersuchung, einschließlich Hör- und Sehtest, richtet sich das Augenmerk besonders auf den individuellen Entwicklungsstand des Kindes, mit Schwerpunkt in den Bereichen Körperkoordination und Motorik, Wahrnehmung und Sprachentwicklung.
Die Erzieher/innen des Kindergartens teilen den Eltern den Untersuchungstermin mit und händigen den Erziehungsberechtigten einen Elternfragebogen aus. Dieser ist mit dem gelben Kinder-Untersuchungsheft und dem Impfpass des Kindes am Untersuchungstag im Kindergarten abzugeben.
Ziel der Kindergarten-Reihenuntersuchung ist die Früherkennung von Entwicklungsauffälligkeiten, die Überprüfung des Impfstatus, die frühzeitige Veranlassung diagnostischer oder therapeutischer Maßnahmen sowie die Vermittlung von Fördermaßnahmen.
Hierzu werden den Eltern bei Bedarf Informationsbriefe für den niedergelassenen Arzt/Ärztin mitgegeben oder die Eltern können sich in einem persönlichen Gespräch beraten lassen.
Leider können die Kindergartenreihenuntersuchungen bis auf Weiteres nicht angeboten werden.